Bei der Erstuntersuchung fallen in der Regel keine Kosten für den Patienten an, da diese von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden.
Anfangs wird man gebeten einen Anamnesebogen auszufüllen, dieser dient zur Erfragung der Vorgeschichte. Man gibt an ob z.B. in der Familie bereits Fehlstellung aufgetreten sind oder ob das Kind/ der Erwachsene besondere Gewohnheiten hat, wie z.B. Nägelkauen. Sind solche Gewohnheiten vorhanden, ist es oft auch notwendig fachübergreifend mit Logopäden, HNO-Ärzten oder Osteopathen zusammen zu arbeiten.
Um den Behandlungsbedarf und den besten Behandlungszeitpunkt einzuschätzen, untersucht der Kieferorthopäde die Situation im Mund. Außerdem wird auch auf die Mundhygiene sowie auf Zungenfunktion und Aussprache geachtet.
Für die ausführliche Diagnostik und um das tatsächliche Ausmaß der Zahn- und/oder Kieferfehlstellung zu bestimmen werden im weiteren Verlauf Abdrücke beider Kiefer oder ein intraoraler 3D Scan der Zähne erstellt. Des Weiteren werden Fotos von den Zähnen und dem Gesicht gemacht sowie Röntgenbilder angefertigt.
Die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse an der kieferorthopädischen Behandlung ist von mehreren Faktoren abhängig:
- Beteiligung bis 18 Jahren, danach nur in Ausnahmefällen, bei kombiniert chirurgisch-kieferorthopädischen Behandlungen
- Beteiligung erst ab KIG Stufe 3 (KIG= Kieferorthopädische Indikationsgruppe)
Wenn die Anfangsunterlagen ausgewertet wurden, wird ein sogenannter Behandlungsplan erstellt, in welchem die Diagnose, die geplante Therapie sowie die verwendeten Geräte beinhaltet sind. Die geschätzten Gesamtkosten werden ebenso angegeben und der Plan wird der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zur Genehmigung vorgelegt.
Nach Genehmigung des Plans, kann der Patient informiert werden, und es wird mit der Behandlung begonnen.