02/02/2021

AVL – Außervertragliche Leistungen

An einem Großteil der Kosten, die bei einer kieferorthopädischen Behandlung anfallen, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse. Es gibt aber auch eine Reihe an medizinisch sinnvollen Leistungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden. So genannte außervertragliche Leistungen:

  • Funktionsorientierte Therapie
  • Selbstligierende Brackets
  • Superelastische Drähte
  • Indirektes Kleben
  • Versiegelung
  • Retainer/Dauerstabilisation

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Dr. Höschel & Kollegen